Die Kosten der ersten fünf Stunden (Probatorik) werden von den Krankenversicherungen übernommen.
Danach entscheidet ein Gutachter über die Bewilligung der Therapie.
Die Kosten der ersten fünf Stunden (Probatorik) werden von den Krankenversicherungen übernommen.
Danach entscheidet ein Gutachter über die Bewilligung der Therapie.